Deutscher Campingclub Landesverband
Südwestfalen
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Aus Zeltsportstander wird Campingsportstander: Neue Wertungsregeln. Der beliebte Campingsportstander bekommt ein neues Gesicht. Jetzt wird er auch für Familien attraktiver. Rallyebesuche und damit die positiv geänderte Wertung in den Schulferien sind jetzt interessanter, weil es durch die veränderte Wertung jetzt leichter möglich ist, den Goldenen Wimpel und das »GOLDENE ZELT« zu erreichen. Die zweite Änderung bezieht sich, auch hier sind wir dem Wunsch vieler Rallyefahrer entgegengekommen, auf das Format. Da durch hat der Wertungsfahrer die Möglichkeit, das Heft besser als Fahrtenbuch zu nutzen - es hat künftig auf der rechten Heftseite nämlich mehr Platz für Eintragungen. Die neuen Regeln gelten ab 2008, allerdings können die bisherigen Wertungshefte noch problemlos weiter verwendet wer den. Künftig werden nur noch auf Wunsch der Teilnehmer die Wimpel in der jeweils erreichten Kategorie, Bronze, Silber oder Gold mit einer Jahresmarke verschickt. Normal erhält der Teilnehmer nur noch die Jahresmarke. Für welche Möglichkeit sich der Wertungsfahrer entscheidet, muss auf der erweiterten Begleitliste vermerkt werden, damit die Sachbearbeiterin in München entsprechend reagieren kann. Die Regeln gelten ab 2008, noch vorhandene alte Wertungshefte können weiter verwendet werden, sie werden einfach nach den neuen Wertungsregeln geführt. Künftig wird jede Campingübernachtung mit einem Punkt bewertet. Mit Sonderpunkten, wie in den nachfolgend abgedruckten Regeln spezifiziert, sind alle Rallyes und interne Veranstaltungen belegt. Die 5 Sonderpunkte beziehen sich auf Rallyes, die im Rallyekalender veröffentlicht sind, wie beispielsweise das Welt-, Europa- oder Hanseaten Rallye, können aber auch bei Rallyes der OC gelten. Die 2 Sonderpunkte beziehen sich auf interne CLUB Veranstaltungen wie das An- oder Abzelten eines OC oder LV und Gemeinschaftsfahrten des DCC. Wertungsregeln zum Campingsportstander 1. Zweck und Ziel Der Erwerb des Campingsportstanders soll die aktive Ausübung des Campingsports fördern. Durch persönliche Eintragungen soll er für den Inhaber Fahrten- und zugleich Tagebuch sein. Außerdem soll auch ein Erfahrungsaustausch unter den Campern erreicht werden. 2. Campingsportstander Der Campingsportstander wird in drei Stufen, und zwar in Bronze, Silber und Gold, verliehen. Das Jahr, in dem der Stander erworben wurde, geht aus der Ziffer der Jahresmarke hervor. Bei der Verleihung »DAS GOLDENE ZELT« entfällt der vierte Campingsportstander (siehe Pkt. 7). 3. Teilnahme Der Campingsportstander kann nur an Mitglieder des Deutschen Camping-Club e.V. (DCC) verliehen werden. Die Wertungshefte können vom DCC München, einem Landesverband oder einem dem Deutschen Camping-Club angeschlossenen Club erworben (Startgeld) werden. 4. Führung des Wertungsheftes Vor der ersten Campingfahrt ist die Seite mit allgemeinen An gaben (Adresse usw.) des Wertungsheftes vom Inhaber voll ständig auszufüllen. Bei den Eintragungen der Übernachtungen ist der Anlass des Campens stets anzugeben (z.B. Urlaub, Wochen ende, Rallye). Ein mehrtägiger Aufenthalt ist ein Eintrag. 5. Wertung Die Auswertung der Eintragungen in den Wertungsheften er folgt jährlich. Das Wertungsjahr entspricht dem Kalenderjahr Jede Campingübernachtung wird mit 1 Wertungspunkt gewertet. Der Besuch von überregionalen Rallye-Veranstaltungen, wie dem Hanseaten-Rallye, dem Rhein Main-Neckar-Rallye oder dem Saale-Oder-Elbe-Treffen wird mit Sonderpunkten gewertet. Der Besuch interner (Rallye-)Veranstaltungen innerhalb eines OC/KC, eines Landesverbandes oder des DCC wird mit 2 Sonderpunkten gewertet. 6. Auswertung Der Campingsportstander wird in drei Stufen verliehen: in Bronze 40 Punkte in Silber 50 Punkte in Gold 6o Punkte 7. Das »GOLDENE ZELT« Beim Erwerb eines vierten Campingsportstanders in Gold, oder bei Vollendung einer Kette in Gold, wird »DAS GOLDENE ZELT« (DGZ) verliehen. Der Stern für »DAS GOLDENE ZELT« wird an Mitglieder verliehen, die zum wiederholten Mal 4 goldene Campingsportstander erworben haben oder zum wiederholten Mal eine Kelle in Gold vollenden. Das »DAS GOLDENE ZELT« wird mit einer Urkunde verliehen. Klebeplaketten über das DGZ sowie Sterne können beim DCC in München erworben werden. Das »DAS GOLDENE ZELT« ist eine Auszeichnung für besondere aktive Ausübung des Campingsports und kann deshalb nicht ehrenhalber verliehen wer den. Der jeweilige Präsident des DCC führt das »DAS GOLDENE ZELT« mit der Inschrift »Präsident« in seiner Eigenschaft als Vertreter und höchster Repräsentant des Campingsports in Deutschland. 8. Besonderheiten Vier Wertungsjahre bilden inner halb der Stufen Bronze, Silber und Gold eine Kette. Innerhalb der jeweiligen Ketten berechtigt viermal Bronze zur Verleihung des »Silbernen Campingsport standen<, mindestens zweimal Silber zur Verleihung des »Goldenen Campingsportstander« und mindestens zweimal Gold zur Verleihung des DGZ oder eines Sternes zum DGZ. Die Verleihung der Campingsportstander und des DGZ erfolgt durch den DCC. 9. Nachweis Durchgeführte Campingübernachtungen sind im Wertungsheft auf der linken Seite einzutragen und zu bestätigen durch: • Stempel und Unterschrift des Campingplatzes/MoCa-Stellplatzes oder Quittung • Stempel und Unterschrift des Veranstalters (Rallye, Clubausfahrt Sonstige Campingübernachtungen sind durch Unterschrift eines DCC Mitgliedes zu bestätigen. Für die Anerkennung des Wertungsheftes sind mindestens 5 verschiedene Übernachtungsplätze erforderlich. 10. Organisation • Die Wertungshefte sind zur Prüfung an die jeweiligen Clubs einzureichen und von diesen an den jeweiligen Landesverband weiterzuleiten. • Wertungshefte von Mitgliedern, die keinem Ortsclub angehören, sind direkt an den zuständigen Landesverband einzureichen und werden von diesem geprüft. • Die Prüfvermerke der Ortsclubs und der Landesverbände sind im Wertungsheft auf den hierfür vorgesehenen Seiten ein zutragen. 11 Termine • Bis 31. Januar Einreichung der Wertungshefte zur Prüfung für das abgelaufene Jahr an die Ortsclubs bzw. für Mitglieder ohne Ortsclubzugehörigkeit an die Landesverbände. • Bis 15 Februar Weiterleitung der geprüften Wertungshefte durch die Ortsclubs an die Landesverbände. • Bis 15 März Weiterleitung der nachgeprüften Wertungshefte durch die Landesverbände an den DCC Sportreferenten.
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